Die Verwaltung hat die Wohnung nicht abgenommen, weil die Reinigung bemängelt wurde. Jetzt zählt vor allem eines: geordnet vorgehen und die Frist einhalten. Diese Anleitung zeigt, was Sie nach einer nicht bestandenen Wohnungsabgabe in Zürich tun sollten und wie Sie eine Nachreinigung organisieren.
Schnell anfragen: Ort, Wunschtermin und 2–3 Fotos per WhatsApp an +41 78 747 15 14 senden. Am besten gleich das Abnahmeprotokoll mitschicken.
Schritt 1: Abnahmeprotokoll schriftlich und Fotos sichern
Lassen Sie sich das Abnahmeprotokoll mit allen bemängelten Punkten aushändigen oder per E-Mail zustellen. Lesen Sie es vor der Unterschrift genau durch. Sind Sie mit einem Punkt nicht einverstanden, können Sie das im Protokoll vermerken, statt einfach zu unterschreiben.
Fotografieren Sie jede bemängelte Stelle selbst – am besten mit Übersicht und Nahaufnahme. Die Fotos helfen später bei der Nachreinigung und bei allfälligen Diskussionen mit der Verwaltung oder der Reinigungsfirma.
Schritt 2: Reinigungsmängel von Schäden unterscheiden
Nicht alles im Protokoll lässt sich mit einer Nachreinigung lösen. Trennen Sie die Punkte sauber:
| Reinigungsmangel (Nachreinigung) | Schaden (keine Reinigungsfrage) |
|---|---|
| Kalk an Armaturen, Dusche oder Lavabo | Kratzer im Parkett oder in der Abdeckung |
| Fettrückstände im Backofen oder Dampfabzug | Gesprungene Kacheln oder Glasplatten |
| Staub auf Rahmen, Leisten oder in Schränken | Löcher in Wänden, beschädigte Storen |
| Schmutzige Fenster oder Fensterrahmen | Verfärbungen durch Abnutzung oder Brandflecken |
| Verschmutzte Filter, Abläufe oder Kühlschrank | Defekte Geräte |
Schäden klären Sie mit der Verwaltung und gegebenenfalls Ihrer Haftpflichtversicherung. Eine Reinigungsfirma kann Schäden nicht wegputzen.
Schritt 3: Zuerst die ursprüngliche Reinigungsfirma kontaktieren
Hat eine Reinigungsfirma die Endreinigung mit Abgabegarantie gemacht, ist sie Ihr erster Ansprechpartner. Eine Abgabegarantie bedeutet in der Regel, dass die Firma bei Reinigungsmängeln nachbessert. Informieren Sie die Firma sofort, schicken Sie Protokoll und Fotos und fragen Sie nach einem Termin vor Ablauf der Frist.
Prüfen Sie Ihre Offerte oder Auftragsbestätigung: Was deckt die Garantie genau ab, und bis wann muss der Mangel gemeldet werden? Eine andere Firma kann die Garantie Ihrer ursprünglichen Firma nicht übernehmen. Beauftragen Sie eine neue Firma, ist das ein eigener Auftrag.
Schritt 4: Frist mit der Verwaltung klären
- Bis wann muss nachgereinigt sein, und gibt es einen Termin für die Nachabnahme?
- Wer gibt den Schlüssel für die Nachreinigung heraus, und wann muss er zurück?
- Was passiert, wenn die Frist verpasst wird? Oft beauftragt die Verwaltung dann selbst eine Firma – auf Ihre Kosten.
- Lassen Sie sich Frist und Termin schriftlich bestätigen.
Schritt 5: Nachreinigung beauftragen
Wenn Sie selbst gereinigt haben, die ursprüngliche Firma nicht reagiert oder keine Garantie vereinbart war, kann HouseHelper.ch die Nachreinigung übernehmen – je nach Verfügbarkeit auch kurzfristig. Wir reinigen gezielt die Punkte aus dem Protokoll. Eine Abgabegarantie einer anderen Firma übernehmen wir nicht; unsere eigene Abgabegarantie gilt für unsere Umzugsreinigung und Endreinigung gemäss Auftrag.
Was in der Nachreinigung enthalten ist
- Alle im Protokoll aufgeführten Reinigungsmängel
- Typische Problemzonen: Kalk, Backofen, Dampfabzug und Filter, Fenster und Rahmen, Abläufe
- Reinigungsmittel und Geräte bringen wir mit
Was nicht enthalten ist
- Reparaturen und Schäden
- Entsorgung von zurückgelassenen Möbeln oder Gegenständen
- Garantieleistungen anderer Firmen
- Stark vermüllte Wohnungen, Messie-Fälle oder biologische Gefahrenstoffe – dafür sind spezialisierte Firmen zuständig
Was den Preis der Nachreinigung bestimmt
- Anzahl und Art der bemängelten Punkte
- Grösse der Wohnung
- Hartnäckigkeit der Verschmutzung (z. B. eingebrannter Backofen, starker Kalk)
- Termin und verbleibende Frist
Für eine komplette Endreinigung finden Sie Richtpreise auf der Seite Umzugsreinigung Zürich: Preise & Checkliste.
Checkliste nach nicht bestandener Abnahme
- Abnahmeprotokoll schriftlich erhalten
- Eigene Fotos aller Mängel gemacht
- Reinigungsmängel und Schäden getrennt
- Ursprüngliche Reinigungsfirma informiert (falls Abgabegarantie)
- Frist und Nachabnahme-Termin schriftlich bestätigt
- Schlüsselzugang für die Nachreinigung geregelt
- Nachreinigung beauftragt und Termin vor Fristablauf fixiert
- Nach der Nachreinigung Fotos gemacht
Wir arbeiten im ganzen Kanton Zürich, mit Schwerpunkt Stadt Zürich und linkes Zürichseeufer. Erreichbar sind wir Montag bis Freitag 08:00–20:00 Uhr und Samstag 09:00–20:00 Uhr, Sonntag geschlossen. Weitere dringende Einsätze: Kurzfristige Reinigung in Zürich.
Häufige Fragen
Muss ich das Abnahmeprotokoll sofort unterschreiben?
Lesen Sie es zuerst genau. Wenn Sie mit einzelnen Punkten nicht einverstanden sind, vermerken Sie das im Protokoll. Verlangen Sie in jedem Fall eine Kopie.
Übernimmt HouseHelper die Garantie meiner bisherigen Reinigungsfirma?
Nein. Die Garantie bleibt bei der Firma, die sie gegeben hat. Wir können die Nachreinigung als eigenen Auftrag ausführen.
Wie schnell ist eine Nachreinigung möglich?
Je nach Verfügbarkeit auch kurzfristig. Schicken Sie uns das Protokoll, Fotos und die Frist, dann können wir sofort prüfen, ob ein Termin passt.
Was, wenn auch Schäden im Protokoll stehen?
Schäden klären Sie mit der Verwaltung und allenfalls Ihrer Haftpflichtversicherung. Wir kümmern uns um die Reinigungspunkte.
Nachreinigung jetzt anfragen
Senden Sie uns Ort, Frist, Abnahmeprotokoll und 2–3 Fotos – wir melden uns mit einer Einschätzung.